AGB

  • Slide title

    Write your caption here
    Button

Kontakt

Gartenbau Andreas Zwickel

Mattsieser Straße 29

87775 Salgen-Hausen


Telefon: 08265 / 96 97-0

Telefax: 08265 / 96 97-30

info@gartenbau-zwickel.de

PP: DE-BY-117153

 

E-Mail schreiben

Kontaktformular

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


§ 1 Allgemeines


  1. Diese Bedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Angebote, die mit Unternehmen im Sinne von § 14 BGB abgeschlossen werden. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.
  2. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


§ 2 Vertragsabschluss


  1. Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich entsprechend unserer Verfügbarkeit.

Von uns angenommene Bestellungen werden verbindlich durch schriftliche Bestätigung oder Auftragsausführung. Sie sind auch dann verbindlich, wenn sie abweichend zum gewünschten Liefertermin sowie mit geänderten Mengen und Sorten bestätigt werden und vom Kunden nicht unverzüglich schriftlich widersprochen werden.

 

§ 3 Lieferverpflichtung


  1. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik oder ähnliche Umstände unmöglich oder übermäßig erschwert, so besteht das Recht vom Vertrag zurückzutreten und damit entfällt die Lieferverpflichtung.
  2. Die Lieferung erfolgt ab Betrieb. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers versandt. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, trägt der Käufer ebenfalls die Gefahr des Transportes.

 

§ 4 Mängelrüge


Rügen wegen mangelhafter oder abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer anderen Ware als der bestellten können nur unverzüglich, spätestens innerhalb drei Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Mängelrügen berechtigen nur zur Minderung, auch bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

 

§ 5 Gewährleistung


  1. Für Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorhanden waren und an der gelieferten Ware keinerlei Veränderungen vorgenommen wurden, sind wir grundsätzlich zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Mangel innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten auftritt und gerügt wird.
  2. Im Rahmen der Gewährleistung sind wir zunächst nur zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet. Schlägt dies fehl, kommt Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Vertrag in Betracht. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Schadensersatzleistungen oder Ersatzlieferungen aus Kulanzgründen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch.

 

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen


  1. Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle ohne Verpackung und Transport in EURO zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Frachtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht schriftlich etwas anderes bestimmt ist.
  2. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und rein netto Kasse zahlbar. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  3. Schriftlich gewährte Skontierungsmöglichkeiten können nur aus dem Warenwert gerechnet werden.
  4. Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackung wird bepfandet und zum Pfandeinsatz zurück genommen.

 

§ 7 Aufrechnung


Nur rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

 

§ 8 Schadensersatz

Sämtliche Schadensersatzansprüche belaufen sich höchstens auf den einfachen Nettorechnungswert. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Grund und welcher Anspruchsgrundlage auch immer, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

 

§ 9 Verzug


Verzugseintritt und Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286,287,288 BGB.

 

§ 10 Schutzrechte


  1. Der Kauf von patentrechtlich und sortenschutz-rechtlich geschütztem Pflanzenmaterial sowie solchem, dessen Namen warenzeichenrechtlich geschützt sind, verpflichtet dazu, die Sorten ausschließlich mit dem Originalnamen weiterzuverkaufen, sowie die erworbenen Pflanzen oder Teile hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen. Der Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen Kunden gegenüber aufzuerlegen.
  2. Die gekennzeichneten Sorten unterliegen einer Lizenzgebühr, die gesondert in Rechnung gestellt wird.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt


  1. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur vollen Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Besteller bereits zustehenden und künftig entstehenden Forderungen nebst Nebenforderungen.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges weiter zu veräußern, hierbei ist der Eigentumsvorbehalt offen zu legen.
  3. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er bereits mit Abschluss des Kaufvertrages in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Vorbehaltskäufer wird ermächtigt, die Forderung für uns einzuziehen, solange er seine Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nachkommt.

 

§ 12 Auskünfte


Pflanzhinweise, Pflanzenschutzberatungen und sonstige Beratungen sind nicht Vertragsgegenstand. Sie stellen nur unverbindliche Informationen dar, die den Kunden nicht von seiner generellen eigenen Verpflichtung zu sach- und fachgerechter Verarbeitung und der gebotenen Sorgfalt beim Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Wuchs- und Hemmstoffen befreien.

 

§ 13 Gerichtsstand



  1. Bei allen Geschäften, auch Exportgeschäften gilt deutsches Recht.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Geschäftssitz der Lieferfirma.
  3. Die Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden AGB´s haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Share by: